Der Wasserverband Gifhorn gibt die Härtebereiche des Trinkwassers seines Versorgungsgebietes gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WMRG) bekannt.
Härtebereich 1 (Weich)
entspricht weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter bzw. maximal 8,4 Grad deutscher Härte.
Härtebereich 2 (Mittel)
entspricht 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter bzw. maximal 14 Grad deutscher Härte.
Härtebereich 3 (Hart)
entspricht mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter bzw. mehr als 14 Grad deutscher Härte.
Die Wasserhärte wird vom Calcium- und Magnesiumgehalt des Wassers bestimmt. Je nachdem, ob das Wasser als Oberflächen-, Grund- oder Quellwasser gewonnen wird, kann auch die Wasserhärte variieren. So enthält z. B. Wasser aus Talsperren meist weniger Calcium und Magnesium als Grundwasser. Hartes Wasser hat einen erhöhten Anteil der Mineralien Calcium und Magnesium, das ist gut für Knochen, Zähne, Nerven und Muskeln. Vorteilhaft bei weichem Wasser ist, dass es bei der Erwärmung nicht zu starken Verkalkungen der Heizspiralen von z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen kommt. Auch die Kalkflecken an Armaturen und Duschverkleidungen sind weniger stark. Ein weiterer Aspekt ist die Einstellung von Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Je härter das Wasser ist, umso höher ist der Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln.
Der Wasserverband Gifhorn gewinnt ausschließlich Grundwasser zur Trinkwasseraufbereitung.
Aufbereitungs- und Zusatzstoffe im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV (2001)) werden dem Trinkwasser grundsätzlich nicht zugesetzt.
Versorgungsraum A – Härtebereich 1 (Weich)
Gemeinde Sassenburg, nur:
- Dannenbüttel
- Westerbeck
- Grußendorf
- Stüde
Samtgemeinde Hankensbüttel
- alle
Samtgemeinde Isenbüttel, nur:
- Gemeinde Isenbüttel ohne Bornsieksiedlung und Bohlweg 4 – 12 bzw. 1 – 15
- Ortschaft Jelpke in der Gemeinde Calberlah
Samtgemeinde Meinersen, nur:
- Bokelberge
- Hahnenhorn
- Streusiedlung Langenklint
Samtgemeinde Papenteich, nur:
- Grassel
Samtgemeinde Wesendorf
- alle
Stadt Wittingen
- alle
Versorgungsraum B – Härtebereich 2 (Mittel)
Gemeinde Sassenburg, nur:
- Neudorf-Platendorf
- Triangel
- Neuhaus
Gemeinde Wendeburg, nur:
- Ortschaft Neubrück
Samtgemeinde Isenbüttel, nur:
- Gemeinde Calberlah außer Jelpke
- Bornsieksiedlung und Bohlweg 4 – 12 bzw. 1 – 15 in der Gemeinde Isenbüttel
- Gemeinde Wasbüttel
- Gemeinde Ribbesbüttel
Samtgemeinde Meinersen
- alle außer Hahnenhorn, Bokelberge, Streusiedlung Langenklint
Samtgemeinde Papenteich
- alle außer Ortschaft Grassel