Installateurverzeichnis

Installationsarbeiten an den Wasserversorgungsanlagen der Wasserabnehmer (dazu zählt auch der Teil des Hausanschlusses, der nicht auf öffentlichem Straßengrund liegt) und Bauwasseranschlüsse dürfen nur von Installateurunternehmen durchgeführt werden, die der Wasserverband Gifhorn in sein Installateurverzeichnis aufgenommen hat.

Unternehmen, die sich in das Installateurverzeichnis des Wasserverbandes Gifhorn eintragen lassen wollen, müssen dem Wasserverband Gifhorn folgende Unterlagen vorlegen:

  • Formloser Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis des Wasserverbandes Gifhorn,
  • Nachweis über die abgelegte Meisterprüfung im Wasserinstallateurhandwerk oder einen mindestens 80-stündigen DIN 1988-Lehrgang (Teile 1-8) mit erfolgreich abgelegter Prüfung,
  • Gültige Bescheinigung über die Gewerbeanzeige gemäß § 14 der Gewerbeordnung,
  • Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung,
  • Bestätigung / Versicherung, dass eine fortlaufende Weiterbildung der Fachkräfte erfolgt und somit gewährleistet ist, dass die aktuellsten Normen umgesetzt werden.

Verzeichnis der zugelassenen Installateure