Betreiber von Kleinkläranlagen

Für Betreiber von Kleinkläranlagen gibt es seit dem 1.1.2012 eine wichtige Änderung:

Die Satzungen der Kommunen zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Grundstückseigentümer wurden durch eine einheitliche Satzung des Wasserverband Gifhorn ersetzt. Das bedeutet konkret, dass jetzt der Verband zuständig geworden ist und somit er die Einhaltung der Satzungsregelungen zu überwachen hat.

Zur Satzung

Zur Liste der Grundstücke

Für Rückfragen steht unseren Kunden Herr Lampe unter der Telefonnummer
0 53 71 / 89 61 50 zur Verfügung.

Weitere Informationen werden Ihnen auch auf der Webseite der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. bereitgestellt.