Sie haben die Möglichkeit, sich einen sog. „Gartenzähler“ fachgerecht in Ihre Kundenanlage zu installieren, um für das zum Bewässern Ihres Gartens benötigte Trinkwasser bis auf eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale (§21 Abs. 7 AEB) kein Abwasserentgelt zahlen müssen.

Bevor Sie dieses in die Tat umsetzen, sollten Sie sich überlegen, ob die Kosten für die Beschaffung des Zwischenzählers und dessen fachgerechte Installation sich innerhalb der maximalen Nutzungsdauer (Eichfrist) von 6 Jahren amortisieren.
Die genauen Preise finden Sie in der Preisübersicht.
Beispielrechnung für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren

Fragen dazu beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter in der Verbrauchsabrechnung gerne.
