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Sie haben die Möglichkeit, sich einen sog. „Gartenzähler“ fachgerecht in Ihre Kundenanlage zu installieren, um für das zum Bewässern Ihres Gartens benötigte Trinkwasser bis auf eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale (§22 Abs. 8 AEB) kein Abwasserentgelt...
Zählerwechsel werden im gesamten Verbandsgebiet kontinuierlich von Mitarbeitern des Wasserverbandes oder von beauftragten Firmen durchgeführt. Die Monteure können sich ausweisen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie uns unter Servicetelefon Netze an. Ein Wasserzähler wird...
Seit 2015 ist das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch und es wird im gesamten Versorgungsgebiet des Verbandes zum 31.12. des Jahres abgerechnet. Unsere Kunden werden deshalb im Dezember eines Jahres gebeten, uns ihre Zählerstände...
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