Unsere Wasserschutzgebiete

Der Wasserverband Gifhorn schützt das Grundwasser, aus dem das Trinkwasser für den Landkreis gewonnen wird, durch Wasserschutzgebiete. Für sechs von sieben Wasserwerken sind die Schutzgebietsverordnungen bereits festgesetzt. Diese gelten für die Werke in Ettenbüttel, Groß Schwülper, Hankensbüttel, Lüsche, Schönewörde und Wedelheine. Für das Werk Wittingen ist die Wasserschutzverordnung in Vorbereitung.

Trinkwassergewinnungsgebiet Wittingen (Wollerstorf) - Wasserverband Gifhorn
Trinkwassergewinnungsgebiet Wittingen (Wollerstorf) – Wasserverband Gifhorn

Mit den Vorschriften soll sichergestellt werden, dass weder aus der Landwirtschaft noch durch private oder gewerbliche Tätigkeiten eine Gefährdung für das Grundwasser ausgeht. Die Schutzverordnungen regeln, was in einem Wasserschutzgebiet erlaubt, beschränkt zulässig oder verboten ist.

Die einzelnen Verordnungen können über nachstehende Links aufgerufen werden:

Wasserschutzverordnung Ettenbüttel

Wasserschutzverordnung Groß Schwülper

Wasserschutzverordnung Hankensbüttel

Wasserschutzverordnung Lüsche

Wasserschutzverordnung Schönewörde

Wasserschutzverordnung Wedelheine


Außerdem ist in allen Schutzgebieten die landesweit gültige Schutzverordnung zu beachten Hier gelangen Sie zum Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS) auf die entsprechende Seite.


Trinkwassergewinnungsgebiet Wittingen (Ohrdorf) - Wasserverband Gifhorn
Trinkwassergewinnungsgebiet Wittingen (Ohrdorf) – Wasserverband Gifhorn

In allen Wassereinzugsgebieten des Wasserverband Gifhorn besteht darüber hinaus eine Kooperation zwischen den örtlichen Landwirten und dem Wasserverband. Hier wird auf freiwilliger Basis im Sinne eines weitergehenden Trinkwasserschutzes zusammengearbeitet. Die gemeinsamen Bestrebungen zum Grundwasserschutz sind in dem Schutzkonzept dargestellt.

Die einzelnen Unterlagen können über nachstehende Links aufgerufen werden:

Schutzkonzept

Übersicht Prioritätensetzung

Übersicht Messstellen


Neben einer zusätzlichen grundwasserschutzorientierten Beratung der Landwirte werden folgende freiwillige Vereinbarungen angeboten:

Maßnahmenkatalog 2024