Zählerwechsel


Ein Wasserzähler wird gewechselt, wenn seine Eichfrist abläuft. Leider ist an den meisten Zählern für einen Laien nicht mehr ohne weiteres erkennbar, wann dieses der Fall ist. Mit Hilfe unserer EDV überwachen wir jedoch die Fristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.

Zählerwechsel werden im gesamten Verbandsgebiet kontinuierlich von Mitarbeitern des Wasserverbandes oder von beauftragten Firmen durchgeführt. Die Monteure können sich ausweisen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie uns unter Servicetelefon Netze an.

Stichprobenprüfungen für Wasserzähler

Seit 1998 führt der Wasserverband Gifhorn ein sogenanntes Stichprobenverfahren für die Wasserzähler durch.

Was ist ein Stichprobenverfahren?

Mit geeichten Wasserzählern darf ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß Eichordnung 6 Jahre lang den Wasserverbrauch mit seinen Kunden erfassen und abrechnen. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Wasserzähler erneut geeicht werden. Ihre ordnungsgemäße Funktionalität wird so überprüft. Sie gehen in ein sogenanntes Stichprobenverfahren über. Die Wasserzähler sind weitere drei Jahre länger geeicht, wenn die Nacheichung einer kleinen Anzahl ausgewählter, repräsentativer Zähler aus dem gleichen Herstellungsjahr bestanden wird. Dieses Stichprobenverfahren wird vom Verband zweimal in Folge angewendet, sodass Wasserzähler insgesamt bis zu 12 Jahre verbaut bleiben können. Um die Durchführung des Stichprobenverfahrens kümmert sich der Verband.

Wir führen das Stichprobenverfahren gemäß § 35 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) durch.

Wer legt fest, welche Zähler geprüft werden?

Die Auswahl trifft das Eichamt Niedersachsen. Die festgelegten Zähler müssen von uns innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne (1 Woche) ausgebaut und dem Eichamt vorgelegt werden. Wird das Verfahren nicht bestanden, müssen alle Zähler der Charge gewechselt werden.

Die erfolgreiche Teilnahme am Stichprobenverfahen erspart die Wechselkosten für viele Tausend Zähler und trägt so zu einem attraktiven Wasserpreis bei.

Wir informieren Sie rechtzeitig!

In der Regel können wir Sie rechtzeitig über einen bevorstehenden Zählerwechsel informieren. Sie erhalten dann einige Wochen vorher ein Schreiben von uns, in dem alles Wichtige dazu erläutert wird.
Handelt es sich jedoch ausnahmsweise um einen Zähler aus der zuvor beschriebenen repräsentativen Auswahl, dann werden Sie aufgrund der kurzen Zeitspanne vorher nicht informiert.
Der Verband beauftragt eine Fremdfirma mit dem Wechseln der Wasserzähler. Die Mitarbeiter der Firma können sich mit einem Lichtbildausweis des Wasserverbandes ausweisen.

Achtung!

Durch die Verlängerung der Eichfrist sind viele Wasserzähler eingebaut, deren aufgedrucktes Wechseldatum bis zu sechs Jahre überschritten ist. Dies ist rechtlich einwandfrei und sollte Sie nicht beunruhigen. Die Messgenauigkeit des Zählers ist nicht beeinträchtigt.


Wasserverband Gifhorn
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