Zählerwechsel

Zählerwechsel werden im gesamten Verbandsgebiet kontinuierlich von Mitarbeitern des Wasserverbandes oder von beauftragten Firmen durchgeführt. Die Monteure können sich ausweisen. Sollten Sie Zweifel haben, rufen Sie uns unter Servicetelefon Netze an.

Ein Wasserzähler wird gewechselt, wenn seine Eichfrist abläuft. Leider ist an den meisten Zählern für einen Laien nicht mehr ohne weiteres erkennbar, wann dieses der Fall ist. Mit Hilfe unserer EDV überwachen wir jedoch die Fristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.

Bitte unterstützen Sie uns dabei und gewähren Sie unseren Mitarbeitern bzw. den von uns beauftragten Firmen den Zutritt zum Zähler.

Stichprobenprüfungen für Wasserzähler

Seit 1998 führt der Wasserverband Gifhorn ein sogenanntes Stichprobenverfahren für die Wasserzähler durch.

Was ist ein Stichprobenverfahren?

Mit geeichten Wasserzählern darf ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß Eichordnung 6 Jahre lang den Wasserverbrauch mit seinen Kunden abrechnen. Die Wasserzähler können aber jeweils drei Jahre länger genutzt werden, wenn die Nacheichung einer kleinen Anzahl ausgewählter, repräsentativer Zähler bestanden wird. Um die Durchführung des Stichprobenverfahrens kümmert sich der Verband.

Wer legt fest, welche Zähler geprüft werden?

Die Auswahl trifft das Eichamt. Die festgelegten Zähler müssen wir innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne (1 Woche) ausgebaut und dem Eichamt vorgelegt haben. Wird das Verfahren nicht bestanden, müssen alle Zähler des Bereichs gewechselt werden.

Die erfolgreiche Teilnahme am Stichprobenverfahen erspart die Wechselkosten für viele Tausend Zähler und trägt so zu einem attraktiven Wasserpreis bei.

Wir informieren Sie rechtzeitig!

In der Regel können wir Sie rechtzeitig über einen bevorstehenden Zählerwechsel informieren. Sie erhalten dann einige Wochen vorher ein Schreiben von uns, in dem alles Wichtige dazu erläutert wird.
Handelt es sich jedoch ausnahmsweise um einen Zähler aus der zuvor beschriebenen repräsentativen Auswahl, dann werden Sie aufgrund der kurzen Zeitspanne vorher nicht informiert.

Achtung!

Durch die Verlängerung der Eichfrist sind viele Wasserzähler eingebaut, deren aufgedrucktes Wechseldatum bis zu sechs Jahre überschritten ist. Dies ist rechtlich einwandfrei und sollte Sie nicht beunruhigen. Die Meßgenauigkeit des Zählers ist nicht beeinträchtigt.