Zwischenzähler
Sie haben die Möglichkeit, sich einen sog. „Gartenzähler“ fachgerecht in Ihre Kundenanlage zu installieren, um für das zum Bewässern Ihres Gartens benötigte Trinkwasser bis auf eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale (§22 Abs. 8 AEB) kein Abwasserentgelt...